Heute erreichte mich eine weitere Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal, dieses Mal für die VFB Stuttgart 1893 AG vom 26.05.2021.
Die Abmahnung thematisiert erneut eine vermeintliche Markenrechtsverletzung. Konkret wird die Verwendung des Zeichens „VFB Stuttgart“ moniert. Der Begriff wurde in der Artikelüberschrift und auf dem Produkt verwendet. Moniert wird insoweit ein eBay Kleinanzeigenangebot betreffend eines Blechschildes.
Der Begriff VFB STUTTGART ist als Wortmarke unter der Registernummer 009602954 beim Europäischen Markenamt EUIPO als Unionsmarke eingetragen.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen sein Warenangebot ohne Lizensierung und Zustimmung des Markeninhabers vorgehalten zu haben und eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG begangen zu haben.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn
- Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren (Streitwert 50.000,00 €) in Höhe von 1.682,70 €
ACHTUNG!
In der Abmahnung wird auch ein Schadensersatz geltend gemacht, der noch zu beziffern ist. Hierzu wird zur Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn aufgefordert. Erteilen Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Hilfe die Auskunft!
In den letzten Jahren hat sich herauskristallisiert, dass viele Abmahnungen nicht begründet sind. Zum einen wird fälschlicherweise häufig rein privates Handeln als ein Handeln im geschäftlichen Verkehr ausgelegt. Zum anderen kommt in einigen Fällen auch der Ausnahmetatbestand des § 24 MarkenG zum Tragen. Sofern es sich um Produkte handelt, die bereits in den Verkehr gebracht wurden, liegt keine Markenrechtsverletzung vor.
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Keine Kurzschlusshandlungen!
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