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VERTRAGSSTRAFE Verband Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.  (10.000,00 EUR)

VERTRAGSSTRAFE Verband Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.  (10.000,00 EUR)

31. Mai 2021 Posted by Dirk Dreger Wettbewerbsrecht

Mir liegt ein aktuelles Aufforderungsschreiben des Verband Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.  vom 27.05.2021 vor, indem eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR gefordert wird.

Dem Anbieter von zwei Fahrzeugen wird jeweils ein Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag vorgeworfen.  In dem mir vorliegenden Fall wurde eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben, die eine feste Vertragsstrafe von 5.000,00€ für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht.

Die vorformulierte und unterzeichnete Unterlassungserklärung enthält den bekannten Passus:

…es zu unterlassen,

in Verkaufsanzeigen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen zu werben, ohne auf den gewerblichen Charakter des Angebotes hinzuweisen sowie im Internet derartige Verkaufsanzeigen zu schalten, ohne ggf. vorhandenen ausschließlich für Händler reservierten Verkaufsbereich zu verwenden.

Leider ist der Adressat in die Vertragsstrafen- Fall getappt. Denn die beiden inserierten Fahrzeuge waren Fahrzeuge von Bekannten bzw. Familienmitgliedern. Genutzt wurde jedoch der eBay Account des Unterlassungsschuldners. Wenngleich dieser hier keine Provision erhalten hat, ist das Zurverfügungstellen des Accounts unter Angabe der eigenen Telefonnummer als Vermittlungstätigkeit auszulegen. Eine solche vermittelnde Tätigkeit für Fremdfahrzeuge hätte jedoch als gewerbliches Angebot deklariert werden müssen.

Aber auch in solch einem Fall gilt, keinesfalls eine Forderung anerkennen oder gar zahlen. In den meisten Fällen lassen sich auch bei berechtigten Vertragsstrafen die Forderungen im Vergleichswege außergerichtlich reduzieren.

Muss eine geltend gemachte Vertragsstrafe immer bezahlt werden?

Die Frage lässt sich einfach beantworten. NEIN!

Nicht in jedem Fall ist die Forderung nach einer Vertragsstrafe berechtigt. Wenn kein Verstoß vorliegt, fällt auch keine Vertragsstrafe an. Der angebliche Verstoß gegen die Unterlassungserklärung muss genau überprüft und untersucht werden.

Um das beste Ergebnis zu erzielen, sollte der Fall durch einen fachkundigen Fachanwalt geprüft werden.

 

VERTRAGSSTRAFE ERHALTEN?

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Tags: eBay Kleinanzeigenstrafbewehrte UnterlassungserklärungVerband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.Vertragsstrafe
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DIRK DREGER
RECHTSANWALT UND FACHANWALT
FÜR GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ

LINDEMANNSTR. 13
40237 DÜSSELDORF

 

TELEFON
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