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VERTRAGSSTRAFE Verband Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.  (10.000,00 EUR)

VERTRAGSSTRAFE Verband Bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.  (10.000,00 EUR)

31. Mai 2021 Posted by Dirk Dreger Wettbewerbsrecht

Mir liegt ein aktuelles Auf­forderungss­chreiben des Ver­band Bay­erisch­er KFZ-Innun­gen für fairen Wet­tbe­werb e.V.  vom 27.05.2021 vor, indem eine Ver­tragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR gefordert wird.

Dem Anbi­eter von zwei Fahrzeu­gen wird jew­eils ein Ver­stoß gegen den Unter­las­sungsver­trag vorge­wor­fen.  In dem mir vor­liegen­den Fall wurde eine vor­for­mulierte Unter­las­sungserk­lärung abgegeben, die eine feste Ver­tragsstrafe von 5.000,00€ für den Fall der Zuwider­hand­lung vorsieht.

Die vor­for­mulierte und unterze­ich­nete Unter­las­sungserk­lärung enthält den bekan­nten Passus:

…es zu unterlassen,

in Verkauf­sanzeigen für den Verkauf von Kraft­fahrzeu­gen zu wer­ben, ohne auf den gewerblichen Charak­ter des Ange­botes hinzuweisen sowie im Inter­net der­ar­tige Verkauf­sanzeigen zu schal­ten, ohne ggf. vorhan­de­nen auss­chließlich für Händler reservierten Verkaufs­bere­ich zu verwenden.

Lei­der ist der Adres­sat in die Ver­tragsstrafen- Fall getappt. Denn die bei­den inserierten Fahrzeuge waren Fahrzeuge von Bekan­nten bzw. Fam­i­lien­mit­gliedern. Genutzt wurde jedoch der eBay Account des Unter­las­sungss­chuld­ners. Wen­ngle­ich dieser hier keine Pro­vi­sion erhal­ten hat, ist das Zurver­fü­gung­stellen des Accounts unter Angabe der eige­nen Tele­fon­num­mer als Ver­mit­tlungstätigkeit auszule­gen. Eine solche ver­mit­tel­nde Tätigkeit für Fremd­fahrzeuge hätte jedoch als gewerblich­es Ange­bot deklar­i­ert wer­den müssen.

Aber auch in solch einem Fall gilt, keines­falls eine Forderung anerken­nen oder gar zahlen. In den meis­ten Fällen lassen sich auch bei berechtigten Ver­tragsstrafen die Forderun­gen im Ver­gle­ich­swege außerg­erichtlich reduzieren.

Muss eine gel­tend gemachte Ver­tragsstrafe immer bezahlt werden?

Die Frage lässt sich ein­fach beant­worten. NEIN!

Nicht in jedem Fall ist die Forderung nach ein­er Ver­tragsstrafe berechtigt. Wenn kein Ver­stoß vor­liegt, fällt auch keine Ver­tragsstrafe an. Der ange­bliche Ver­stoß gegen die Unter­las­sungserk­lärung muss genau über­prüft und unter­sucht werden.

Um das beste Ergeb­nis zu erzie­len, sollte der Fall durch einen fachkundi­gen Fachan­walt geprüft werden.

 

VERTRAGSSTRAFE ERHALTEN?

Keine Kurz­schlusshand­lun­gen!

Kosten­lose Erstein­schätzung! Übersenden Sie hierzu das Auf­forderungss­chreiben ein­fach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umge­hend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rah­men mein­er kosten­losen Erstein­schätzung über Ihre Reak­tion­s­möglichkeit­en auf.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie unter: www.dregeriplegal.de

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Tags: eBay Kleinanzeigenstrafbewehrte UnterlassungserklärungVerband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.Vertragsstrafe
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