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Abmahnung SSD UG durch Rechtsanwalt Sandhage (CE zertifiziert)

Abmahnung SSD UG durch Rechtsanwalt Sandhage (CE zertifiziert)

23. Juni 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Erneut liegt mir eine Abmahnung der SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt), kurz „SSD UG“, aus Berlin vor.

Die SSD UG lässt in der Abmah­nung vom 17.06.2021 vor­tra­gen, unter www.fahrrad-profis24.de, Pro­duk­te aus dem Bere­ich Fahrräder und Zube­hör, wie Fahrrad­beleuch­tung, ‑schlöss­er,- helme,- reifen,- und taschen zu vertreiben.

Der Vor­wurf lautet auf unlauteres Han­deln durch Wer­ben mit der Aus­sage „CE….zertifiziert“ gemäß §§ 3,5 UWG.

Forderun­gen:

  • Besei­t­i­gung der irreführen­den Werbung
  • Kosten­er­stat­tung für die Abmah­nung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro

Eine Unter­las­sungserk­lärung wird nicht gefordert. Die Abgabe ein­er solchen straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung wird für den Fall eines fort­ge­set­zten Ver­stoßes aber bere­its angekündigt

Abmah­nung berechtigt?

Entsprechende Wer­beaus­sage wie

CE geprüft

CE zer­ti­fiziert

Sind als unlauter und damit wet­tbe­werb­swidrig zu qualifizieren.

Richtig ist, dass gemäß § 7 VI S. 1 ProdSG das CE-Zeichen auf dem Pro­dukt ange­bracht wer­den muss, bevor das Pro­dukt in den Verkehr gebracht wird. Es han­delt sich hier­bei jedoch nicht um ein Prüfze­ichen ein­er unab­hängi­gen Stelle, son­dern lediglich um eine Erk­lärung des Her­stellers zur Kon­for­mität des Produktes.

Unstre­it­ig bee­in­flussen Prüfze­ichen und Zer­ti­fikate in der Bewer­bung von Pro­duk­ten den Absatz des Pro­duk­tes. Sie erweck­en Ver­trauen beim Kun­den. Die Wer­bung mit einem ver­meintlichen Prüfze­ichen, welch­es jedoch in der Tat keines ist, ver­schafft dem Wer­ben­den einen klaren Wet­tbe­werb­svorteil. Gle­ichzeit­ig führt er den Ver­brauch­er in die Irre.

Lösung?

Ich schaue auf eine Vielzahl von erfol­gre­ich vertei­digten Abmah­nun­gen aus dem Wet­tbe­werb­srecht zurück. Auf­grund dieser Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass auch bei berechtigten Abmah­nun­gen immer ein Spiel­raum für Ver­gle­iche und damit meine ich Kostenre­duzierun­gen der genan­nten Forderun­gen besteht.

Zahlen Sie nie ungeprüft die Forderung, nur um Ruhe zu haben! In 99% der Fälle zahlen Sie mehr als Sie im Falle ein­er anwaltlichen Vertei­di­gung zahlen müssten.

DREGER IP LEGAL – Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz in Düsseldorf

Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Erfahrung im Bere­ich des Wet­tbe­werb­srecht, Marken­recht und Urhe­ber­recht. Mein Erfahrungss­chatz der Vertei­di­gung von hun­derten von Abmah­nun­gen erlaubt es mir die für Sie best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie zu entwick­eln. Der Abmah­n­er ist durch fachkundi­ge Anwälte vertreten. Mit mein­er Hil­fe schaf­fen Sie Waffengleichheit!

Erste Hil­fe bei Abmahnungen:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Fris­ten der Abmah­nung beachten!
  • Keine Unter­schriften oder Zahlun­gen leisten!
  • Fachan­walt kontaktieren

Nutzen Sie mein Ange­bot zur kosten­losen Erstein­schätzung. Gerne berate ich Sie in dieser Angele­gen­heit. Sie kön­nen Ihre Abmah­nung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er Erstein­schätzung zurück.

Mein Ange­bot:

  • Kosten­lose Erstein­schätzung bundesweit
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  • Ein­schätzung durch hochspezial­isierten Fachanwalt
  • Schnelle und unkom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail

Hier find­en Sie mein Kon­tak­t­for­mu­lar!

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Tags: AbmahnungCECE geprüftRechtsanwalt Gereon SandhageSSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt)SSD UG
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