Eine weitere Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage der UEFA Events SA erreichte mich im Wege einer Ersteinschätzung. Die Abmahnung datiert vom 09.07.2021.
In der Abmahnung wird das Anbieten von Eintrittskarten für die gerade zu Ende gegangene UEFA Euro 2020 über die Plattformen eBay gerügt.
Gemäß der Ziffer 7 und 11 der Allgemeinen Ticketbedingungen ist das Anbieten über Internetplattformen, die nicht von der UEFA autorisiert sind, untersagt. Die private Weitergabe ist nur unter ganz engen Regelungen und eines Antrages bei der UEFA zulässig.
Im vorliegenden Fall wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Wenngleich man von einem Streitwert von 7.500,00€ ausgeht, sei man bereit „unbürokratisch“ eine vergleichsweise Einigung durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 300,00€ zu akzeptieren.
Abmahnung berechtigt?
Ob die Abmahnung berechtigt ist, hängt u.a. davon ab, ob die besagten ATGB wirksam vom Ticketerwerber und Anbieter akzeptiert wurden. Diese Frage sollten Sie in einer anwaltlichen Beratung abklären lassen.
Sollte die Abmahnung berechtigt sein, besteht die Möglichkeit die Forderung zu reduzieren.
Nicht die Unterlassungserklärung unterzeichnen!
Aus meiner Sicht ist die Erklärung viel zu weit gefasst. In der Regel handelt es sich um Ticketangebote im rein privaten Kontext, so dass die unter Ziffer 2. geforderte Unterlassung betreffend die Nutzung der Markenrechte der UEFA nicht berechtigt ist. Eine Markenrechtsverletzung setzt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus!
Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich daher immer!
ABMAHNUNG ERHALTEN?
Keine Kurzschlusshandlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung! Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.
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