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Abmahnung der Wetega UG durch Rechtsanwalt Sandhage (CE zertifiziert)

Abmahnung der Wetega UG durch Rechtsanwalt Sandhage (CE zertifiziert)

12. August 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Abmahnung Wetega UG

Ich hat­te bere­its in der Ver­gan­gen­heit über Abmah­nun­gen der Wete­ga UG berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-rechtsanwalt-sandhage-im-auftrag-der-wetega-ug_180790.html

In ein­er ak­tuellen Abmah­nung der Wete­ga UG vom 11.08.2021 wird wiederum wet­tbe­werb­swidriges Ver­hal­ten gerügt. Wie so oft, ist die Han­del­splat­tform eBay die Zielscheibe der Abmahnung.

Die Abmahn­befug­nis der Wete­ga UG wird mit dem Hin­weis auf einen eige­nen On­li­neshop unter  https://postenguru.com be­grün­det. Die Wete­ga UG lässt durch Recht­san­walt Sand­hage vor­tra­gen, unter https://postenguru.com, Pro­duk­te aus dem Bere­ich Elek­tro- und Haushalts­geräte zu vertreiben.

Der Vor­wurf lautet auf un­lauteres Han­deln durch Wer­ben mit der Aus­sage „CE zer­ti­fiziert“ gemäß §§ 3,5 UWG.

Was wird gefordert?

  • Be­sei­t­i­gung der ir­reführen­den Werbung
  • Kosten­er­stat­tung für die Abmah­nung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Eu­ro / 280,60 Euro

Eine Un­ter­las­sungserk­lärung wird nicht gefordert. Die Ab­gabe ein­er solchen straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung wird für den Fall eines fort­ge­set­zten Ver­stoßes aber bere­its angekündigt

Abmah­nung berechtigt?

Die Wer­bung ist ir­reführend, weil die Angabe „CE-zer­ti­fiziert” — un­ab­hängig von der Frage ein­er Wer­bung mit Selb­stver­ständlichkeit­en — bei dem ange­sproch­enen Verkehr den Ein­druck er­weckt, die be­wor­be­nen Spielzeug­waren seien ein­er Über­prü­fung durch eine vom Her­steller un­ab­hängige Stelle un­ter­zo­gen. Dieser Ein­druck ist un­zutr­e­f­fend, weil der Ver­wen­der mit dem CE-Ze­ichen lediglich selb­st die Kon­for­mität seines Pro­duk­ts mit den ein­schlägi­gen Vorschriften bestätigt.

Lö­sung?

Die Pro­duk­t­pal­lette der Wete­ga UG unter https://postenguru.com ist „viel­seit­ig“. Aus diesem Grund beste­hen er­he­bliche Zweifel an der konkreten Anspruchs­berech­ti­gung der Wete­ga UG.

Lassen Sie Ihren Fall prüfen! Die Anspruchs­berech­ti­gung set­zt näm­lich vo­raus, dass der Mit­be­wer­ber Waren oder Di­en­stleis­tun­gen in nicht uner­he­blichem Maße und nicht nur gele­gentlich vertreibt oder nach­fragt. Hi­er­bei re­icht es nicht aus, wenn der Mit­be­wer­ber gle­iche oder ver­gle­ich­bare Waren nur an­bi­etet. Auch muss der Ver­trieb de­r­ar­tiger Waren „in nicht uner­he­blichem Maße und nicht nur gele­gentlich“ erfolgen.

ABMAHNUNG ERHALTEN?

Keine Kurz­schlusshand­lun­gen!

Kosten­lose Er­stein­schätzung der Abmah­nung! Übersenden Sie hi­erzu die Abmah­nung ein­fach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umge­hend bei Ih­nen zurück und kläre Sie im Rah­men mein­er kosten­losen Er­stein­schätzung über Ihre Reak­tion­s­möglichkeit­en auf.

Weit­ere In­for­ma­tio­nen find­en Sie unter: info@dregeriplegal.de

Gerne be­rate ich Sie in dieser An­gele­gen­heit. Als Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz ver­füge ich über eine hochspezial­isierte Ex­per­tise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Was ich Ih­nen bi­eten kann:

  • Kosten­lose und un­verbindliche Ersteinschätzung
  • Be­ratung und Vertre­tung über­re­gion­al und bundesweit
  • Ein­schätzung durch hochspezial­isierten Fachanwalt
  • Schnelle und un­kom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail
  • Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er passenden Strate­gie bei Ih­nen zurück.

Hi­er find­en Sie unser Kon­tak­t­for­mu­lar!

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Tags: AbmahnungCE geprüftCE zertifiziertCE- ZeicheneBayRechtsanwalt Gereon SandhageSandhageWetega UG
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