Der Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V. spricht regelmäßig Abmahnungen mit Bezug auf Fahrzeuganbieter im Internet. Die Adressaten dieser Abmahnungen sind Anbieter von Privatannoncen, vornehmlich auf mobile.de und ebay Kleinanzeigen.
Mir wurde erneut das Mandant zur Verteidigung einer Abmahnung des Verbandes bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V. erteilt. Die Abmahnung datiert vom 18.08.2021.
Der Stein des Anstoßes ist erneut die Anzahl der unter eine Mobilfunknummer ermittelten Fahrzeugangebote. Der Abmahnung ist zu entnehmen, dass mit Hilfe immer derselben angegebenen Mobilfunknummer die Anzeigen zugeordnet werden konnten. Die ermittelten Angebote sollen unter dem Deckmantel eines Privatverkaufes getarnt geschaltet worden sein. Tatsächlich aber aufgrund der Vielzahl der ermittelten Fahrzeuge als gewerblich einzustufen sein. Demzufolge seien die gesetzlichen Informationspflichten, wie bei gewerblichen Händlern erforderlich, nicht erfüllt.
Privat oder Gewerbliches Handeln?
Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, hängt von der Antwort auf die Kernfrage ab, ob noch privates Handeln oder bereits gewerbliches Handeln vorliegt. Neben der Anzahl der Fahrzeugangebote ist ein Hauptkriterium die Frage in welchem Eigentum die Fahrzeuge stehen. Es ist wichtig, dass das angebotene Fahrzeug auch auf den Anbieter tatsächlich zugelassen ist bzw. war. Im Falle reiner Vermittlungstätigkeiten, bei denen Fahrzeuge für Dritte (z.B. Familienmitglieder) angeboten werden ist das private Maß in der Regel überschritten.
Forderung:
- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Abmahnkosten (pauschalisierte Sachkosten) in Höhe von 296,31 € gefordert.
ACHTUNG- Vertragsstrafe!
In vielen Fällen ist die 1. Abmahnung leider nur der Anfang vom Ende… Denn vielen Abgemahnten ist die Tragweite einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht bewusst. Aufgrund dieser Tatsache kommt es immer wieder zu Vertragsstrafen, die wegen Verstößen gegen das Unterlassungsversprechen gefordert werden.
Gerne berate ich Sie zu diesem Thema ausführlich.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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Erste Hilfe bei Abmahnungen:
- Keine vorschnellen Aktionen!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
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