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Abmahnung Bird & Bird LLP im Auftrage der CrossFit LLC

Abmahnung Bird & Bird LLP im Auftrage der CrossFit LLC

17. September 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Markenrecht

Die Kan­zlei Bird & Bird LLP mah­nt im Auf­trage der Cross­Fit LLC wegen ver­meintlich­er Marken­rechtsver­let­zun­gen ab.

Mir wurde heute eine Abmah­nung der Kan­zlei Bird & Bird LLP im Auf­trage der Cross­Fit LLC zur Prü­fung vorgelegt.

Den Stein des Anstoßes der Abmah­nung vom 14.09.2021 bildet ein Ange­bot auf der Han­del­splat­tform eBay in Form eines Sets von Hantel­gewicht­en zur Aus­führung von Fit­nessübun­gen. In dem Ange­bot wurde in der Artikelüber­schrift das Zeichen CROSSFIT ver­wen­det. Die Abmah­ner­in ist der Auf­fas­sung, dass diese Zeichen­ver­wen­dung eine Verbindung zu dem Fit­nesspro­gramm, welch­es diese unter CROSSFIT ver­mark­tet, her­stelle. Hier­durch werde der Ein­druck erweckt, dass das ange­botene Han­telset durch die Abmah­ner­in lizen­ziert sei, und sich beson­ders für eigene Fit­nesspro­gramm eignen.

Die Cross­Fit LLC ist Inhab­erin der Marke „CROSSFIT“, die sowohl als (Union­s­marke unter der Reg­is­ter­num­mer 1285067, als auch als nationale Marke beim DPMA unter der Reg­is­ter­num­mer 302015035251 einge­tra­gen ist.

Aus dem Reg­is­ter­auszug des DPMA ergibt sich, dass das Zeichen CROSSFIT u.a. für die Niz­za­k­lasse 28 einge­tra­gen ist. Zu den Waren­grup­pen gehören:

Spiele; Spielzeug; Turn- und Sportar­tikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthal­ten sind; Christ­baum­schmuck; Fit­ness­geräte, näm­lich Gewichthebestangen, Hanteln, Medi­z­in­bälle, Klet­ter­seile, Net­ze [Sportar­tikel], Train­ingsstäbe; Fit­ness­maschi­nen und Geräte, näm­lich Rud­er­maschi­nen, Train­ings­gewichte, Gym­nas­tik- und Turngeräte

 

Forderung

  • Straf­be­wehrte Unter­las­sungserk­lärung mit Ver­tragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR
  • Auskun­ft über Bezugsquellen und Verkaufszahlen
  • Anerken­nung von Schadensersatzansprüchen
  • Rechtsver­fol­gungskosten nach Stre­itwert von 250.000,00€

 

Neben der Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung wird die Erteilung ein­er Auskun­ft, u.a. über Her­steller der Pro­duk­te, Anzahl der Verkäufe, erziel­ten Gewinn gefordert. Die Rechtsver­fol­gungskosten wer­den nach einem Gegen­standswert von 250.000 € unter Ansatz ein­er 1,5 Geschäfts­ge­bühr in Höhe von 3.744,50 € net­to beziffert.

Unterze­ich­nen Sie auf keinen Fall ungeprüft die beige­fügte Unterlassungserklärung!

Auf­fäl­lig ist die in der vor­for­mulierten Unter­las­sungserk­lärung fest­geschriebe­nen Ver­tragsstrafe in Höhe von 10.000,00€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

 

Abmah­nung berechtigt?

Eine der Kern­fra­gen, die es zu über­prüfen gilt ist ist, ob eine marken­mäßige Benutzung der hier in Bezug genomme­nen Marke „CROSSFIT“ vor­liegt. Voraus­set­zung ist, dass die konkrete Benutzung­shand­lung eine der Funk­tio­nen der Marke beein­trächti­gen kann. Ob die Marke aus Sicht des ange­sproch­enen Verkehrskreis­es zur Unter­schei­dung der Pro­duk­therkun­ft benutzt wird und eine der Funk­tio­nen der Marke beein­trächti­gen kann, ist unter Beach­tung der Kennze­ich­nungs­ge­wohn­heit­en des jew­eili­gen Pro­duk­t­sek­tors zu ermit­teln. Eine marken­mäßige Benutzung liegt nicht vor, wenn das als Marke geschützte Kennze­ichen zu rein beschreiben­den Zweck­en benutzt wird.

Marken­rechtliche Angele­gen­heit­en sind auf­grund der hohen Stre­itwerte und den dro­hen­den Lizen­zschadenser­satzansprüche sehr kosten­in­ten­siv. Lassen Sie sich von einem Fachan­walt im gewerblichen Rechtss­chutz beraten.

DREGER IP LEGAL – Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz in Düsseldorf

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  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
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  • Keine Unter­schriften oder Zahlun­gen leisten!
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Tags: AbmahnungBird BirdCROSSFITCrossFit LLCFitnessmarkenrecht
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