Mir liegen insgesamt drei Abmahnungen der Schütz Rechtsanwälte aus Karlsruhe iAd kauf mich GmbH vom 17.09.2021 vor.
Die kauf mich GmbH betreibt den Ticketverkauf für die Deutschland Tournee der Band „Die Toten Hosen“ in 2022. In den ATGB heißt es in Ziffer 8.2:
Der Verkauf von Tickets durch kauf mich erfolgt ausschließlich und bis zur jeweils festgesetzten Höchstbestellmenge zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber. Der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Ticketerwerber ist untersagt. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt,
- 8.2.1 Tickets bei Auktionen oder Internetversteigerungen (z.B. eBay) zum Kauf anzubieten;
- 8.2.2 Tickets zu einem höheren als den auf der Karte ausgewiesenen Preis anzubieten oder weiterzuverkaufen; ein Preisaufschlag von bis zu 25% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
- 8.2.3 Tickets gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Tickethändlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
- 8.2.4 Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von kauf mich kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
- 8.2.5 Die jeweils festgelegte maximale Bestellmenge an Tickets pro Person zu umgehen oder zu überschreiten.
- 8.3. Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketerwerbers, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt.
Folglich wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Die Abmahnkosten werden mit 306,60€ (2.500,00€ Streitwert) beziffert.
In den mir vorliegenden Fällen werden zusätzlich Vertragsstrafen von 150,00–1.000,00€ geltend gemacht.
Alle Fälle haben eine Sache gemeinsam:
Es wird ein Verzicht auf die Abmahnkosten in Aussicht gestellt, sofern die Unterlassungserklärung abgegeben und die Vertragsstrafe gezahlt wird.
Abmahnung berechtigt?
Die Frage der Berechtigung der Abmahnung ist je nach Einzelfall positiv für den Abgemahnten zu beantworten. In einigen Fällen lässt sich die Abmahnung vollumfänglich zurückweisen. Eine der grundlegenden Voraussetzungen wird die Berechtigung einer solchen Abmahnung ist die Tatsache, dass der Abgemahnte auch der originäre Ticketwerber bei der kauf mich GmbH war, da er ansonsten keinerlei Kenntnis von den ATGB haben konnte. Sollte der Vorwurf zu treffen, kann die Forderung erfahrungsgemäß im Vergleichswege reduziert werden.
Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich also in jedem Fall.
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
ABMAHNUNG ERHALTEN?
Keine Kurzschlusshandlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung! Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.
Weitere Informationen finden Sie unter: info@dregeriplegal.de
Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Was ich Ihnen bieten kann:
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
- Beratung und Vertretung überregional und bundesweit
- Einschätzung durch hochspezialisierten Fachanwalt
- Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E‑Mail
- Ich melde mich schnellstmöglich mit einer passenden Strategie bei Ihnen zurück.
Hier finden Sie unser Kontaktformular!