Auch die Wetega UG macht wieder durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auf sich aufmerksam.
Zuletzt wurde die Werbung mit Selbstverständlichkeiten gerügt:
In der aktuellen Abmahnung vom 13.09.2021 stellt man ein vermeintliches Wettbewerbsverhältnis über Handbrausen (Gartenzubehör) her. Entsprechende Produkte vertreibe die Wetega UG über den eigenen Onlineshop unter https://postenguru.com.
Vorwurf:
- Fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID) – Verstoß gegen § 9 Abs. 4 VerpackG
Jegliche Verpackungen, die verkauft wird, müssen lizenziert werden. Also alles Verpackungsmaterial, was beim Endkunden ankommt. Hierunter fallen auch Briefumschläge. Im Fall der Zweitverwertung durch gebrauchte Verpackungen ist hingegen keine Registrierung erforderlich. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, in „LUCID“ zu überprüfen, ob die Lizenzierung für diese Verpackung bei einem dualen System bereits erfolgt ist. Eine weitere Ausnahme wäre gegeben, wenn Sie Ihre Waren ausschließlich per Dropshipping versenden würden.
Wie üblich wird folgendes gefordert:
- Nachweis der Registrierungsnummer, oder falls diese nicht existiert, umgehende Nachholung der Registrierung
- Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro
Eine Unterlassungserklärung wird nicht gefordert. Die Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung wird für den Fall eines fortgesetzten Verstoßes aber bereits angekündigt
Abmahnung berechtigt?
Es bestehen erhebliche Zweifel an der Anspruchsberechtigung der Wetega UG gemäß § 8 Abs. 3 UWG. Die Anspruchsberechtigung setzt voraus, dass der Mitbewerber Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreibt oder nachfragt. Hierbei reicht es nicht aus, wenn der Mitbewerber gleiche oder vergleichbare Waren nur anbietet. Auch muss der Vertrieb derartiger Waren „in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich“ erfolgen. Die Darlegungs- und Beweislast trifft den abmahnenden Mitbewerber, der Nachweise zum Umsatz der Größenordnung beizubringen hat.
Auffällig: Die Wetega UG bietet genau einen gleichartigen Artikel an!
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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Erste Hilfe bei Abmahnungen:
- Keine vorschnellen Aktionen!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
- Fachanwalt kontaktieren
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