Mir liegt eine weitere Anfrage zu einer Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. vor.
Ich hatte hierzu bereits berichtet:
https://dregeriplegal.de/tag/frommer-legal/
Filmwerk:
Batman Soul of the Dragon
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz in Höhe von 700,00€
- Anwaltskosten in Höhe von 235,80€
Im Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.
Wenn Sie als Anschlussinhaber die Tat nicht persönlich begangen haben, bestehen im besten Fall Chancen die Abmahnung zurückzuweisen. In einigen Fallkonstellationen machte es es jedoch eventuell Sinn eine vergleichsweise Erledigung herbeizuführen. In diesen Fällen kann zumindest eine erhebliche Kostenreduzierung der Forderung erfolgreich durchgesetzt werden.
Erste Hilfe bei Abmahnungen:
- Keine vorschnellen Aktionen!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
- Fachanwalt kontaktieren
Nutzen Sie mein Angebot zur kostenlosen Ersteinschätzung. Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Sie können Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung zurück.
Mein Angebot:
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