Mir liegt eine aktuelle Abmahnung der LEONINE Licensing AG ausgesprochen durch die Kanzlei FROMMER LEGAL vom 01.10.2021 vor. Der Abmahnung liegt der bekannte Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung mit Hilfe eines P2P- Clients (Filesharing Programmes) zugrunde.
Immer wieder werden Abgemahnte nichts ahnend auch nach der Nutzung von Streaming Seiten durch derartige Abmahnungen überrascht. Vielfach verstecken sich hinter den als Streaming Seiten getarnten Plattformen tatsächlich Filesharing Dienste.
Rechteinhaberin: LEONINE Licensing AG
Werk: Songbird, Film
Forderung:
- Rechtsverfolgungskosten 238,50 EUR
- Lizenzschadensersatz 700,00 EUR
Rechtslage:
Im Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.
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DREGER IP LEGAL
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- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
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