Die Ruhrkanzlei vertritt ausweislich Ihres Internetauftrittes unter www.ruhrkanzlei.eu im Bereich Ticket Enforcement folgende Vereine:
- Werder Bremen
- VfL Bochum
- SC Paderborn 07
- Borussia Dortmund
In den Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) der Vereine heißt es überwiegend auszugsweise:
„Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,“
Folgende Plattformen werden regelmäßig im Rahmen des Screenings überprüft:
- Viagogo
- eBay
- Ebay Kleinanzeigen
Forderungen
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Vertragsstrafen 100, 250, 500€
- Abmahnkosten 347,60 €
Warum darf ich “meine“ Karten nicht im Internet anbieten?
Aufgrund öffentlich-rechtlicher Pflichten sowie nach den Vorgaben des für alle Vereine der 1. Bundesliga und 2. Bundesliga verbindlichen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ der Deutsche Fussball Liga sind die Vereine dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel vorzugehen. Hintergrund dieses Weiterverkauf-Verbots ist u.a., dass die Vereine kontrollieren wollen (und müssen), welche Personen Zutritt zum Fußballstadion haben. Dies werde aber konterkariert, wenn Tickets ohne Einfluss des Vereins weiterverkauft würden. Der Weiterverkauf von Fußballtickets sei zwar nicht gänzlich verboten, aber nur z.B. über den offiziellen Ticket-Zweitmarkt der Vereine erlaubt.
Abmahnung berechtigt?
Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich daher immer! Aus einer Vielzahl von erfolgreich verteidigten Ticketabmahnungen habe ich die Erfahrung gewonnen, dass nicht jede Abmahnung gleich auch eine Zahlungsverpflichtung bedeutet. Wurden die Karten tatsächlich beim Anbieter direkt bezogen. Wurden die Karten auch bei eBay, viagogo, Kleinanzeigen etc. angeboten? Dies sind nur einige wichtige Fragen, die es zu klären gilt. Gerne prüfe ich für Sie ihren Fall und schätze die Erfolgsaussichten und die beste Strategie ein.
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
ABMAHNUNG ERHALTEN?
Keine Kurzschlusshandlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung! Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de
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