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Abmahnung Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

Abmahnung Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA

22. Oktober 2021 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

Eine aktuelle Abmah­nung der Lentze Stop­per Recht­san­wälte im Auf­trage der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA erre­ichte mich im Wege ein­er Ersteinschätzung.

In der Abmah­nung vom 21.10.2021 wird das Anbi­eten von Ein­trittskrat­en für das Heim­spiele des 1. FC Köln gegen Bay­er Lev­erkusen über die Plat­tfor­men eBay Kleinanzeigen gerügt.

Vor­wurf:

  • Keine Abbil­dung der ATGB
  • Öffentlich­es Anbi­eten des Tick­ets bei eBay Kleinanzeigen

In Zif­fer 6a der ATGB des Vere­ins heißt es auszugsweise:

„Der Verkauf von Tick­ets erfol­gt auss­chließlich zur pri­vat­en, nicht kom­merziellen Nutzung durch den Kun­den; jeglich­er gewerbliche oder kom­merzielle Weit­er­verkauf von Tick­ets durch den Kun­den ist grund­sät­zlich unter­sagt. Dem Kun­den ist es ins­beson­dere untersagt, 

aa) Tick­ets öffentlich, bei Auk­tio­nen (ins­beson­dere im Inter­net, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom 1. FC Köln autorisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.B. via­gogo, seat­wave) zum Kauf anzubieten, …“

Der Abgemah­n­ten wird zur Abgabe ein­er straf­be­wehrten Unter­las­sungserk­lärung aufgefordert.

Zusät­zlich wird ein Betrag i.H.v. 750,00 EUR zur Abgel­tung der Ersatzansprüche der Abmah­ner­in neb­st ein­er Ver­tragsstrafe i.H.v. 1.750,00 EUR, ins­ge­samt also 2.500,00 EUR gefordert.

Abmah­nung berechtigt?

Nach aktueller Recht­sprechung sind Weit­eräußerungsver­bote in dieser Form zuläs­sig. Ob die Abmah­nung berechtigt ist, hängt davon ab, ob die besagten ATGB wirk­sam vom Abgemah­n­ten akzep­tiert wur­den. Dies wäre beispiel­sweise nicht der Fall, wenn die Karten zuvor über eine nicht autorisierte Verkauf­s­plat­tform erwor­ben wur­den. Diese Frage soll­ten Sie in ein­er anwaltlichen Beratung abklären lassen.

Sollte die Abmah­nung berechtigt sein, beste­ht die Möglichkeit die Ver­tragsstrafe zu reduzieren.

Eine anwaltliche Vertre­tung lohnt sich daher immer!

ABMAHNUNG ERHALTEN?

Keine Kurz­schlusshand­lun­gen!

Kosten­lose Erstein­schätzung der Abmah­nung! Übersenden Sie hierzu die Abmah­nung ein­fach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umge­hend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rah­men mein­er kosten­losen Erstein­schätzung über Ihre Reak­tion­s­möglichkeit­en auf.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie unter: www.dregeriplegal.de

Gerne berate ich Sie in dieser Angele­gen­heit. Als Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz ver­füge ich über eine hochspezial­isierte Exper­tise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Was ich Ihnen bieten kann:

  • Kosten­lose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Beratung und Vertre­tung über­re­gion­al und bundesweit
  • Ein­schätzung durch hochspezial­isierten Fachanwalt
  • Schnelle und unkom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail
  • Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er passenden Strate­gie bei Ihnen zurück.

Hier find­en Sie unser Kon­tak­t­for­mu­lar!

Tags: 1. FC KölnAbmahnungeBay KleinanzeigenEintrittskartenLentze Stopperstrafbewehrte UnterlassungserklärungTicket
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