Aktuell wurde mir erneut im Rahmen eines Mandates eine Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte aus München im Auftrage der RasenBallsport Leipzig GmbH zur Verteidigung vorgelegt.
Der Vorwurf ist bekannt. Auch in der Abmahnung vom 05.11.2021 wird das Anbieten von Eintrittskarten über eine nicht autorisierte Verkaufsplattform gerügt.
Ausweislich der Ziffer 9.2 der ATGB ist es untersagt Tickets öffentlich anzubieten. Das Weiterveräußerungsverbot lautet:
„Dem Erwerber ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen (z.B. bei eBay, Facebook) und/oder bei nicht von RB Leipzig autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. Viagogo, Seatwave, StubHub, eBay Kleinanzeigen, etc.) zum Kauf anzubieten und/ oder zu verkaufen;
Meine Mandantschaft hatte Eintrittskarten für ein Heimspiel von RB Leipzig bei ebay angeboten. Die Karten wurden zuvor direkt beim Verein über eine Vorverkaufsstelle erworben.
Forderungen
- Unterlassungsanspruch (Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung) – Eine vorformulierte Unterlassungserklärung war der Abmahnung beigefügt.
- Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten/Angebot zur Erledigung 150,00 €
Abmahnung berechtigt?
Eine anwaltliche Vertretung lohnt sich daher immer! Aus einer Vielzahl von erfolgreich verteidigten Ticketabmahnungen habe ich die Erfahrung gewonnen, dass nicht jede Abmahnung gleich auch eine Zahlungsverpflichtung bedeutet. Wurden die Karten tatsächlich beim Anbieter direkt bezogen. Wurden die Karten auch bei eBay angeboten? Dies sind nur einige wichtige Fragen, die es zu klären gilt. Gerne prüfe ich für Sie ihren Fall und schätze die Erfolgsaussichten und die beste Strategie ein.
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
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