Mir liegt eine Anfrage zu einer Abmahnung der RuhrKanzlei aus Dortmund im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA vom 15.11.2021 zur Einschätzung vor.
Dem Adressaten der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die Ticketbedingungen vorgeworfen. Den Hintergrund bildet eine Anzeige bei ebay Kleinanzeigen. Über eine private Anzeige wurden zwei Dauerkarten zum Verkauf angeboten.
In den Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) unter Ziffer 10.2. heißt es auszugsweise:
„Dem Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
….1. das Ticket im Falle der privaten Weitergabe selbst oder durch Dritte öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. eBay-Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, ticketbande, seatwave, Facebook, etc.) zum Kauf anzubieten, weiterzugeben oder weiter zu veräußern;…“
Forderungen
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten 353,60 €
Abmahnung berechtigt?
Aus einer Vielzahl von erfolgreich verteidigten Ticketabmahnungen habe ich die Erfahrung gewonnen, dass nicht jede Abmahnung gleich auch eine Zahlungsverpflichtung bedeutet. Ein häufig von Abmahnerseite unterschätztes rechtliches Problem, ist die Fragestellung, ob die zugrundegelegten ATGB auch wirklich gegenüber dem Abgemahnten wirksam sind. Gerne prüfe ich für Sie ihren Fall und schätze die Erfolgsaussichten und die beste Strategie ein.
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