Ich hatte bereits mehrfach über die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Juwelier Chronotage GmbH berichtet.
Heute erreichte mich eine weitere Abmahnung, datiert vom 07.12.2021. Inhaltlich deckungsgleich zu den Abmahnungen aus der Vergangenheit wird erneut die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle des Verpackungsregisters zum Anlass genommen unlauteres Handeln zu rügen.
Einer Kleingewerbetreibenden wird im Rahmen ihrer gewerblichen ebay Angebote eine fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID) – Verstoß gegen § 9 Abs. 4 VerpackG vorgeworfen.
Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Jegliche Verpackungen, die verkauft werden, müssen lizenziert werden. Also alles Verpackungsmaterial, was beim Endkunden ankommt.
Wie üblich wird folgendes gefordert:
- Nachweis der Registrierungsnummer, oder falls diese nicht existiert, umgehende Nachholung der Registrierung
- Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro
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