Abmahnung iOcean UG
Am heutigen Tage wurde mir erneut eine Abmahnung der iOcean UG zur Einschätzung vorgelegt. Die Abmahnung vom 22.02.2022 thematisiert den bekannten Vorwurf einer Fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID) – Verstoß gegen § 9 Abs. 4 VerpackG.
Ich hatte hierüber schon mehrfach berichtet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-rechtsanwalt-s-im-auftrage-der-iocean-ug-192370.html
Rechtslage:
Jegliche Verpackungen, die verkauft wird, müssen lizenziert werden. Also alles Verpackungsmaterial, was beim Endkunden ankommt. Hierunter fallen auch Briefumschläge. Im Fall der Zweitverwertung durch gebrauchte Verpackungen ist hingegen keine Registrierung erforderlich. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, in „LUCID“ zu überprüfen, ob die Lizenzierung für diese Verpackung bei einem dualen System bereits erfolgt ist. Eine weitere Ausnahme wäre gegeben, wenn Sie Ihre Waren ausschließlich per Dropshipping versenden würden.
Forderungen in der Abmahnung:
Nachweis der Registrierungsnummer, oder falls diese nicht existiert, umgehende Nachholung der Registrierung
Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro
Abmahnung berechtigt?
Im Übrigen ist aus meiner Sicht anzumerken, dass die Abmahnungen als rechtsmißbräuchlich gemäß § 8c UWG zu qualifizieren sein dürften. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Abmahnungen der iOcean UG dürften in keinem Verhältnis zur eigenen Geschäftstätigkeit stehen.
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