Abmahnung der VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA
Die VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA lässt Abmahnungen über die RuhrKanzlei aus Dortmund aussprechen.
Mir liegt eine solche Abmahnung vom 14.03.2022 zur Verteidigung vor.
In der Abmahnung wird der aus anderen Ticket- Abmahnungen bekannte Vorwurf eines Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot geltend gemacht.
Das Weiterveräußerungsverbot resultiert aus den ATGB der Abmahnerin:
„8.2 Unzulässige Weitergabe: …
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,..“
Der Abgemahnte wird wegen eines Angebotes zum Verkauf von Eintrittskarte über eine Anzeige auf ebay- Kleinanzeigen aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten in Höhe von 353,60 € gefordert.
Was ist zu tun?
Haben Sie Ihre Dauerkarte oder ein Einzelticket im Internet angeboten?
Bewahren Sie die Ruhe.
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Es muss genauestens geprüft werden, ob die ATGB gegenüber dem Empfänger der Abmahnung auch wirksam sind. Der Verein muss sich zunächst an die im Ticketsystem registrierten Ticketerwerber halten und diesen bei ermittelten Ticketangeboten zu den erworbenen Tickets wenden. Vielfach werden Karten jedoch privat weitergegeben und tauchen am Ende einer solchen Kette im Internet auf.
ABMAHNUNG ERHALTEN?
Keine Kurzschlusshandlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung! Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.dregeriplegal.de
Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verfüge ich über eine hochspezialisierte Expertise, die Sie zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Was ich Ihnen bieten kann:
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
- Beratung und Vertretung überregional und bundesweit
- Einschätzung durch hochspezialisierten Fachanwalt
- Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E‑Mail
- Ich melde mich schnellstmöglich mit einer passenden Strategie bei Ihnen zurück.
Hier finden Sie unser Kontaktformular!