Abmahnung der Wetega UG
Mir wurde das Mandant zur Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der Wetega UG vom 05.05.2022 übertragen. In der Abmahnung stellt man ein vermeintliches Wettbewerbsverhältnis über Insektensprays her. Entsprechende Produkte vertreibe die Wetega UG über den eigenen Onlineshop unter https://postenguru.com.
Die Abmahnung enthält den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens. Konkret wird das Fehlen des nach Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erforderlichen Warnhinweis in der Werbung Biozid-Produkte gerügt.
Der Warnhinweis lautet wie folgt:
„Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
Forderungen:
- Beseitigung des Verstoßes durch Nachtrag des Warnhinweises
- Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro
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