Abmahnung Borussia Dortmund
Eine weitere Abmahnung der Ruhrkanzlei im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. wurde mir zur Verteidigung vorgelegt. Die Abmahnung datiert vom 05.05.2022
Wie bereist schon häufiger berichtet, nimmt die Abmahnerin erneut eine private Annaonce bei ebay- Kleinanzeigen zum Anlass einen Verstoß gegen das Weiterveräußerungsverbot zu rügen. Mein Mandant hatte in einer ebay- Kleinanzeige zwei Tickets für ein Heimspiel von Borussia Dortmund zum Verkauf angeboten.
Die Allgemeinen Ticketbedingungen lauten auszugsweise:
„8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,..“
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Zahlung einer Strafe in Höhe von 353,60 €
Die erste Reaktion von Abgemahnten ist in der Regel zu zahlen und die Erklärung ungeprüft abzugeben. Ich rate hiervon dringend ab! Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
„Erste Hilfe“ für Abgemahnte:
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
- Kontakt zu hochspezialisiertem Fachanwalt aufnehmen!
Kostenfreie Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!
Ich biete Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Soforthilfe an und schätze Ihren Fall im Wege einer Ersteinschätzung kostenfrei ein.
Senden Sie mir Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung telefonisch oder per E‑Mail zurück.