Abmahnung Motion E‑Services GmbH (Schmuddelwedda)
Mir wurde erneut das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung Motion E‑Services GmbH wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung vorgelegt. Die Abmahnung datiert vom 20.06.2022 und wurde durch die CBH Rechtsanwälte ausgesprochen.
Der Abmahnung liegt jeweils der Vorwurf zugrunde, dass der Adressat der Abmahnung fünf Einzelbilder einer Jacke der Marke Schmuddelwedda ohne Zustimmung der Motion E‑Services GmbH in einer privaten ebay Kleinanzeige veröffentlicht hat.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten in Höhe von 540,50€ (Streitwert 5.000,00€) gefordert.
ACHTUNG!
Die Gegenseite verlangt Auskunft über die Dauer der Verwendung der Bilder. Diese Auskunft dient dem Zweck, dass die Gegenseite zusätzlich einen Lizenzschadensersatz einfordern wird. Pro Bild wird ein Schadensersatz von 500- 600,00€ gefordert. Bei mehreren Bildern liegt die Forderung ganz schnell im mittleren vierstelligen Bereich.
Trotz der immer wieder in den Schreiben proklamierten Lizenzpraxis der Motion E‑Services GmbH, habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Forderungen im Vergleichswege erheblich reduziert werden können. Das primäre Ziel der Verteidigung ist in der Minimierung der Kosten zu sehen.
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