Forderung der Debcon GmbH (www.pfui.tv)
In dieser Woche erreichten mich mehrfache Anfragen zu Inkassoschreiben der Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH.
Ich hatte hierüber bereits im letzten Jahr berichtet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/forderung-der-debcon-gmbh-ephodos-gmbh-www-pfui-tv-193523.html
Mit Schreiben vom 02.08.2022 fordert die Debcon GmbH man zum Ausgleich einer Abonnementgebühr für die Webseite www.pfui.tv auf. Dem Adressaten wird miegeteilt, dass er sich bereist gegenüber der Vorgläubigerin, der Ephodos GmbH, in Verzug befinde.
Unter Angabe einer Kundennummer werden Mitgliedsbeiträge für die Nutzung des Online-Portals mit nicht jugendfreien Inhalten geltend gemacht.
Zur Abgeltung wird nunmehr ein Betrag in Höhe von 590,00 € „angeboten“.
Achtung! Nicht zahlen, sondern Anwalt einschalten!
Aus meiner bisherigen Erfahrung mit der Debcon GmbH und der Vorgläubigerin ist bereits der Vortrag in dem Schreiben äußerst zweifelhaft. In vielen Fällen hat nie ein Vertragsabschluss stattgefunden.
Gerne prüfe ich Ihren Fall für Sie!
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Übersenden Sie das erhaltene Schreiben einfach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.
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