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Markenrechtliche Abmahnung der Frau Inka Mininno (EMBRACE) durch die Kanzlei (Zierhut IP)

Markenrechtliche Abmahnung der Frau Inka Mininno (EMBRACE) durch die Kanzlei (Zierhut IP)

30. August 2022 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Markenrecht

Mir liegt eine Abmah­nung der Frau In­ka Minin­no, aus­ge­sprochen durch die Kan­zlei Zier­hut IP, zur Er­stein­schätzung vor.

Frau In­ka Minin­no ist Rechtein­hab­erin der beim Deutschen Patent und Marke­namt unter der Reg­is­ter­num­mer 302022210265 reg­istri­erten Wort­marke „EMBRACE“, sowie ein­er gle­ich­lau­t­en­den Wort- Bild­marke unter der Reg­is­ter­num­mer 302014016272. Die Marke ge­nießt u.a. für Bek­lei­dungsstücke Schutz.

Die Abmah­nung en­thält den Vor­wurf ein­er rechtswidri­gen Ver­wen­dung des Ze­ichens „EMBRACE“ zur Be­wer­bung von Bek­lei­dungsstück­en. Das Ze­ichen „EMBRACE“ wurde in der Ar­tikelüber­schrift verwendet.

Forderun­gen

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Auskun­ft über Herkun­ft und Ver­trieb­swege und Umsätze
  • Abmahnkosten nach einem Gegen­standswert von 150.000 € (538,10 €)

Abmah­nung berechtigt?

Eine der Kern­fra­gen, die es zu über­prüfen gilt ist ist, ob eine marken­mäßige Be­nutzung der hi­er in Bezug genomme­nen Marke vor­liegt. Vo­raus­set­zung ist, dass die konkrete Be­nutzung­shand­lung eine der Funk­tio­nen der Marke beein­trächti­gen kann (BGH, Urteil vom 11.04.2019, I ZR 108/18 – Damen Hose MO; Eu­GH, Urteil vom 08.07.2010, C‑558/08). Ob die Marke aus Sicht des ange­sproch­enen Verkehrskreis­es zur Un­ter­schei­dung der Pro­duk­therkun­ft be­nutzt wird und eine der Funk­tio­nen der Marke beein­trächti­gen kann, ist unter Beach­tung der Kennze­ich­nungs­ge­wohn­heit­en des jew­eili­gen Pro­duk­t­sek­tors zu er­mit­teln (BGH, Urteil vom 11.04.2019, I ZR 108/18). Eine marken­mäßige Be­nutzung liegt nicht vor, wenn das als Marke geschützte Kennze­ichen zu rein beschreiben­den Zweck­en be­nutzt wird (Eu­GH, Urteil vom 18.06.2009, C‑487/07 – L’Oréal/Bellure).

In der Abmah­nung wird die Auskun­ft über den Um­fang der erziel­ten Um­sätze gefordert. Die Auskun­ft di­ent dem Zweck einen meist nicht uner­he­blichen Schadenser­satz vorzu­bere­it­en. An dieser Stelle ist es von entschei­den­der Be­deu­tung, dass die Auskun­ft­serteilung bere­its durch einen fachkundi­gen Recht­san­walt be­gleit­et wird.

ABMAHNUNG ERHALTEN? So­forthil­fe vom Fachanwalt!

Übersenden Sie hi­erzu die Abmah­nung ein­fach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umge­hend bei Ih­nen zurück und kläre Sie im Rah­men mein­er kosten­losen Er­stein­schätzung über Ihre Reak­tion­s­möglichkeit­en auf.

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Weit­ere In­for­ma­tio­nen find­en Sie unter: www.dregeriplegal.de

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Tags: AbmahnungEMBRACEInka MininnoZierhut IP
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