Forderungen der Debcon GmbH (Ephodos GmbH/www.pfui.tv)
Mir liegen auch in dieser Woche wieder zahlreiche Anfragen von Betroffenen vor, die ebenfalls Post von der Debcon GmbH erhalten haben.
Ich hatte hierüber bereits mehrfach berichtet:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/forderung-der-debcon-gmbh-ephodos-gmbh-www-pfui-tv-203071.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/forderung-der-debcon-gmbh-ephodos-gmbh-www-pfui-tv-193523.html
Die Schreiben sind serienmäßig aufgesetzt und weisen immer den gleichen Inhalt auf. Die Debcon GmbH fordert zum Ausgleich einer Abonnementgebühr für die Webseite www.pfui.tv auf. Dem Adressaten wird mitgeteilt, dass er sich bereist gegenüber der Vorgläubigerin, der Ephodos GmbH, in Verzug befinde.
Unter Angabe einer Kundennummer werden Mitgliedsbeiträge für die Nutzung des Online-Portals mit nicht jugendfreien Inhalten geltend gemacht.
ANGEBOT 590,00€?
In den Schreiben wird ein Angebot von 590,00€ zur Erledigung der Angelegenheit unterbreitet.
NICHT ZAHLEN! ANWALT EINSCHALTEN!
Aus den zahlreichen bisherigen Fällen habe ich die Erkenntnis gewonnen, dass die Debcon GmbH zwar über konkrete Login Daten und weitere Daten wie Bankverbindung und E‑Mailadressen verfügt. Diese Daten stimmten jedoch in keinem der von mir vertretenen Fällen mit den tatsächlichen Daten der Mandanten überein.
Gerne prüfe ich Ihren Fall für Sie!
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
Übersenden Sie das erhaltene Schreiben einfach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück und kläre Sie im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.
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