Urheberrechtliche Abmahnung E‑Commerce GmbH (vormals Motion E- Services GmbH)
In dieser Woche wurde mir zwei Abmahnungen der Motion E- Commerce GmbH zur Prüfung vorgelegt. Die Abmahnungen vom 22.08.2022 wurden durch die CBH Rechtsanwälte ausgesprochen. Die Motion E- Commerce GmbH (vormals Motion E- Services GmbH) rügt eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an Produktbildern einer Jacke.
Den Abmahnungen liegt jeweils der Vorwurf zugrunde, dass die Adressaten der Abmahnung mehrere Einzelbilder einer Jacke der Marke Schmuddelwedda ohne Zustimmung der Motion E‑Commerce GmbH in einer privaten ebay Kleinanzeige veröffentlicht haben.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 367,23€ bzw. 453,87€
Weitere Forderungen stehen noch aus!
Die Gegenseite verlangt Auskunft über die Dauer der Verwendung der Bilder, um zusätzlich einen Lizenzschadensersatz einfordern zu können. Für jedes Bild wird ein Schadensersatz von 500- 600,00€ gefordert.
Trotz der immer wieder in den Schreiben proklamierten Lizenzpraxis der Motion E‑Commerce GmbH, habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Forderungen im Vergleichswege erheblich reduziert werden können. Das primäre Ziel der Verteidigung ist in der Minimierung der Kosten zu sehen.
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