UWG- Abmahnung (ebay)
Mir liegt eine aktuelle Abmahnung der Juwelier Chronotage GmbH aus dem September vor.
Die Juwelier Chronotage GmbH lässt in der Abmahnung vortragen, dass Sie Taschen, Uhren und Schmuck vertreibe und daher abmahnbefugt sei.
Dem Abgemahnten, einem ebay Mitglied, wird wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen.
Sein Verkaufsverhalten unter ebay sei als Irreführung über die Eigenschaft als privater Verkäufer gemäß Anhang § 3 Abs. 3 UG Nr. 23 zu qualifizieren.
Die Juwelier Chronotage GmbH stellt folgende Forderungen:
- Beendigung des Handels in gewerblichem Umfang
- Zahlung einer Aufwendungspauschale in Höhe von von 500,00€
- Zahlung von Testkauf- Dokumentationskosten in Höhe von 250,00€
Für den Fall der Nichtannahme des Angebotes wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.798,69€ (Streitwert 30.000,00€) gefordert.
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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„Erste Hilfe“ für Abgemahnte:
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
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