Abmahnung Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Die Ruhrkanzlei aus Dortmund spricht im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA Abmahnungen wegen Tickethandels aus.
In der mir zur Einschätzung übermittelten Abmahnung vom 21.09.2022 wird ein Verstoß gegen das vertraglich vereinbarte Weiterveräußerungsverbot geltend gemacht. Laut Ziffer 8.2 a) der ATGB der Abmahnerin ist das öffentliche Anbieten von Eintrittskarten, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) untersagt.
In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Zur Erledigung der Angelegenheit wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 353,60 € angeboten.
Ratschlag:
Vielfach reagieren die meisten Abgemahnten, indem Sie die auf die Abmahnung entweder gar nicht reagieren oder die Forderung anstandslos begleichen. Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
„Erste Hilfe“ für Abgemahnte:
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Fristen der Abmahnung beachten!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
- Kontakt zu hochspezialisiertem Fachanwalt aufnehmen!
Kostenfreie Ersteinschätzung! Bundesweite Vertretung!
Ich biete Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Soforthilfe an und schätze Ihren Fall im Wege einer Ersteinschätzung kostenfrei ein.
Senden Sie mir Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung telefonisch oder per E‑Mail zurück.