Erneut wurde mir im Rahmen eines neuen Mandates ein Forderungsscheiben der Debcon GmbH vorgelegt. Die Debcon GmbH macht im Schreiben vom 31.10.2022 eine Forderung in Höhe von 1.184,50 EUR geltend.
Die Zahlungsaufforderung soll aus einer Forderung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zu Lasten der Klaus Buttgereit BB Video GmbH resultieren. Abgemahnt wurde seinerzeit das illegale Filesharing eines Filmwerkes. Die Abmahnung datiert aus dem Jahre 2010.
Rechtslage:
Die Abmahnkosten mittlerweile verjährt (Regeverjährung 3 Jahre) und können nicht mehr eingefordert werden. Für den einst geltend gemachten anteiligen Schadensersatz aus der Forderung liegt die Verjährungsfrist bei zehn Jahren.
Es verwundert daher auch nicht, dass die Forderung weitaus geringer ist als in der damaligen Abmahnung. Es geht schlicht und ergreifend auch nur noch um den Schadensersatz.
Voraussetzung für einen solchen Schadensersatz ist jedoch, dass der Abgemahnte auch Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Hier bieten sich in der Regel auch in diesem späten Stadium noch ausreichende Verteidigungsansätze.
Wir raten in jedem Fall zu einer anwaltlichen Vertretung!
Ignorieren Sie in keinem Fall das Schreiben!
SOFORTHILFE BEI ABMAHNUNGEN!
Mein Angebot an Sie:
- Senden Sie die erhaltene Abmahnung an info@dregeriplegal.de
- Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit
- überregionale und bundesweite Beratung und Vertretung
- Einschätzung durch hochspezialisierten Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz
- Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E‑Mail
Hier finden Sie mein Kontaktformular!
DREGER IP LEGAL
Rechtsanwalt Dirk Dreger
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Telefon: 0211/69155122
Email: info@dregeriplegal.de
Internet: www.dregeriplegal.de