Mir liegt eine aktuelle Abmahnung der Ruhrkanzlei im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. zur rechtlichen Überprüfung vor. Die Abmahnung datiert vom 13.12.2022
Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) zugrunde. Konkret wird ein Verstoß gegen das unter Ziffer 8.2. festgeschriebene Weiterveräußerungsverbot geltend gemacht. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen ein Ticket für das Spiel von Borussia Dortmund gegen den SV Werder Bremen über ebay- Kleinanzeigen angeboten zu haben.
Die Allgemeinen Ticketbedingungen lauten auszugsweise:
„8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,..“
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
Ratschlag:
Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus hunderten von Abmahnungen dieser Art.
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Rechtsanwalt Dirk Dreger
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