Im Rahmen eines weiteren Mandates vertrete ich einen Mandanten gegen eine Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrage der RasenBallsport Leipzig GmbH vom 28.12.2022.
Dem Abgemahnten wird ein Verstoß gegen die Ticketbedingungen (ATGB) vorgeworfen. Der Vorwurf wird auf private Verkaufsangebote von Eintrittskarten für Heimspiele von RB Leipzig über die Plattform eBay Kleinanzeigen gestützt.
Forderungen
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Schadensersatz in Höhe von 750,00 €
Abmahnung berechtigt?
Laut ATGB besteht ein Weiterveräußerungsverbot, welches das Anbieten von Eintrittskarten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt. Das Weiterveräußerungsverbot ist grundsätzlich erst dann wirksam, der Abgemahnte die ATGB akzeptiert hat und diese wirksam in den Vertrag miteinbezogen wurden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Eintrittskarten über den Verein bzw. offizielle Vorverkaufsstellen bezogen werden. Im Rahmen des Bestellvorganges muss der Erwerber die ATGB bestätigen.
Gerne prüfe ich für Sie ihren Fall und schätze die Erfolgsaussichten und die beste Strategie ein.
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Rechtsanwalt Dirk Dreger
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