Abmahnung der Motion E‑Commerce GmbH
Aktuell vertrete ich erneut eine Mandantin gegen eine urheberechtliche Abmahnung der Motion E- Commerce GmbH. Die Motion E‑Commerce GmbH lässt in der Abmahnung vom 29.12.2022 vermeintliche Urheberrechtsverletzungen drei Produktbildern einer Jacke der Marke Schmuddelwedda rügen.
Den Auslöser der Abmahnung liefert eine private Anzeige über die Plattform eBay- Kleinanzeigen, in der insgesamt drei Produktbilder einer Jacke der Marke Schmuddelwedda verwendet wurden.
In der Abmahnung wird folgendes gefordert:
- Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 367, 23 EUR (Streitwert 3.000,00 EUR)
- Erstattung von Testkaufkosten
- Lizenzschadensersatz (noch nicht beziffert)
Achtung!
Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die vorformulierten Erklärungen. Die Gegenseite verlangt Auskunft über die Dauer und den Umfang der Verwendung der streitgegenständlichen Produktbilder, um einen weiteren Lizenzschadensersatz fordern zu können. Erfahrungsgemäß liegen die Forderungen bei ca. 500,00- 600,00 EUR pro Produktbild.
In der Regel trifft der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung leider zu. Das primäre Ziel daher in der Minimierung der Kosten zu sehen.
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Rechtsanwalt Dirk Dreger
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