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Erneute Abmahnung der Como Sonderposten GmbH

Erneute Abmahnung der Como Sonderposten GmbH

10. Februar 2023 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Erneut wurde mir das Man­dat zur Vertei­di­gung gegen eine Abmah­nung der Co­mo Son­der­posten GmbH aus Düs­sel­dorf erteilt.

Lesen Sie hi­erzu auch gerne meinen weit­eren Ratgeberartikel:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-como-sonderposten-gmbh-203242.html

In der Abmah­nung vom 08.02.2023 lässt die Co­mo Son­der­posten GmbH da­rauf hin­weisen, dass diese über einen eige­nen eBay Shop unter dem Verkäufer­na­men „co­mogmbh“ Lego Spielzeug vertreibe.

Wie bere­its berichtet, wird auch in der ak­tuellen Abmah­nung erneut einem pri­vat­en eBay Verkäufer eine Ir­reführung über die Eigen­schaft als pri­vater Verkäufer vorgeworfen.

Das Verkaufsver­hal­ten des pri­vat­en An­bi­eters über­schre­ite das pri­vate Maß und sei als gewerblich­es Han­deln im Sinn des UWG (Gesetz gegen un­lauteren Wet­tbe­werb) einzustufen.

Die Beant­wor­tung der Frage, ob noch pri­vates Han­deln oder bere­its gewerblich­es Han­deln im Sinne des Wet­tbe­werb­srecht­es vor­liegt, hängt von ein­er Gesamtschau fol­gen­der As­pek­te ab:

  • Pro­duk­tkat­e­gorie
  • An­zahl der Verkaufsangebote
  • Neu- oder Gebrauchtwaren
  • Zuge­hörigkeit bzw. Zeitraum der Verkäufe
  • An­zahl der Bewertungen

Die Co­mo Son­der­posten GmbH un­ter­bre­it­et fol­gen­des Ange­bot, um die Sache ein­er außerg­erichtlichen Erledi­gung zuzuführen:

  • Beendi­gung des Han­dels in gewerblichem Umfang
  • Zahlung ein­er Aufwen­dungspauschale in Höhe von von 500,00€
  • Zahlung von Testkauf- Doku­men­ta­tion­skosten in Höhe von 250,00€

Für den Fall der Nich­tan­nahme des Ange­botes wird die Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung, sowie Zahlung von Rechtsver­fol­gungskosten und Doku­men­ta­tion­skosten in Höhe von 1.798,69€ gefordert.

ACHTUNG!

Die beige­fügte Un­ter­las­sungserk­lärung en­thält eine feste Ver­tragsstrafe von 5.000,00 EUR. Un­terze­ich­nen Sie diese auf keinen Fall, son­dern lassen sich vor­ab durch einen Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz beraten.

DREGER IP LEGAL | Recht­san­walt Dirk Dreger | Fachan­walt für gewerblichen Rechtschutz

Wir bi­eten Ih­nen eine kosten­lose Er­stein­schätzung Ihrer An­gele­gen­heit an. Gerne kön­nen Sie uns die er­hal­tene Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zu senden. Al­ter­na­tiv er­re­ichen Sie uns unter 0211–69155122.

Al­ter­na­tiv kön­nen Sie auch mein Kon­tak­t­for­mu­lar nutzen!

Ich vertrete ich seit Jahren Man­dan­ten in den Bere­ichen des gewerblichen Rechtss­chutzes. Als Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz habe ich tagtäglich mit den un­ter­schiedlich­sten Fal­lkon­stel­la­tio­nen zu tun. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung! Gerne er­ar­beite ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie und vertrete Sie er­fol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

Ratschläge:

  • Ver­mei­den Sie jegliche Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen!
  • Leis­ten Sie keine Un­ter­schriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezial­isierten Fachan­walt beraten!

 

DREGER IP LEGAL 

Recht­san­walt Dirk Dreger

Fachan­walt für gewerblichen Rechtsschutz

Tele­fon: 0211/69155122

E‑Mail: info@dregeriplegal.de

In­ter­net: www.dregeriplegal.de

YouTube video

 

 

 

Tags: AbmahnungComo-Sonderposten GmbHeBayLEGORechtsanwalt Gereon Sandhage
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