Die iOcean UG (haftungsbeschränkt) lässt bekanntlich kostenpflichtige Abmahnungen wegen vermeintlicher Schwarzverkäufe auf eBay aussprechen. Ich hatte hierüber bereist berichtet:
Erneut wurde ich beauftragt, einen eBay Anbieter gegen eine Abmahnung der iOcean UG zu verteidigen.
In der Abmahnung vom 22.02.2023 lässt die iOcean UG einleitend darauf hinweisen, dass diese u.a. im Produktbereich von Socken tätig sei und diese Art von Produkten über den eigenen Onlineshop unter https://schuh-werk24.de vertreibe.
Dem Adressaten der Abmahnung wird gewerbliches Handeln unter dem Deckmantel von Privatverkäufen vorgeworfen. Konkret sei die Anzahl der angebotenen Artikel, sowie deren Kennzeichnung als Neuwaren geeignet, um von einem gewerblichen Handeln auszugehen.
ANGEBOT:
- Einstellung des Handels in gewerblichem Umfang
- Zahlung einer Aufwendungspauschale in Höhe von von 500,00€
- Zahlung von Testkauf- Dokumentationskosten in Höhe von 250,00€
Für den Fall, dass das Angebot nicht fristgemäß angenommen wird, wird folgendes gefordert:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von Rechtsverfolgungskosten und Dokumentationskosten in Höhe von 1.798,69€
Wann handelt ein privater eBay Anbieter im gewerblichen Umfang?
Die Beantwortung der Frage, ob noch privates Handeln oder bereits gewerbliches Handeln im Sinne des Wettbewerbsrechtes vorliegt, hängt von einer Gesamtschau folgender Aspekte ab:
- Produktkategorie
- Anzahl der Verkaufsangebote
- Neu- oder Gebrauchtwaren
- Zugehörigkeit bzw. Zeitraum der Verkäufe
- Anzahl der Bewertungen
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit an. Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zu senden. Alternativ erreichen Sie uns unter 0211–69155122.
Alternativ können Sie auch mein Kontaktformular nutzen!
Ich vertrete ich seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz habe ich tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Ratschläge:
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
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Rechtsanwalt Dirk Dreger
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