Abmahnung Eintracht Frankfurt Fußball AG (eBay- Kleinanzeigen)
Mir liegt eine Abmahnung der RuhrKanzlei aus Dortmund im Auftrag der Eintracht Frankfurt Fußball AG vom 06.04.2023 zur Bearbeitung vor.
In der Abmahnung wird das Anbieten von Eintrittskarten über eine nicht autorisierte Verkaufsplattform gerügt. Konkret geht es um zwei Tickets für das Spiel von Eintracht Frankfurt gegen die TSG Hoffenheim aus der Saison 22/23. Zudem werden weitere Anzeigen bei eBay- Kleinanzeigen angeführt, die jedoch nicht zum Gegenstand der Abmahnung gemacht werden.
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
- Vertragsstrafe 250,00 €
Abmahnung berechtigt?
Das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot ist bereits gerichtlich mehrfach bestätigt worden. Allerdings setzt die Berechtigung einer solchen Abmahnung auch voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam sind. Nicht der Fall ist dies beispielsweise, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat.
Ratschlag:
Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus hunderten von Abmahnungen dieser Art.
Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
Abmahnung erhalten?
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit an. Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zu senden. Alternativ erreichen Sie uns unter 0211–69155122.
Alternativ können Sie auch mein Kontaktformular nutzen!
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Ratschläge:
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
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Rechtsanwalt Dirk Dreger
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