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Abmahnungen der RuhrKanzlei im Auftrage des BVB (Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA)

Abmahnungen der RuhrKanzlei im Auftrage des BVB (Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA)

3. Mai 2023 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

Abmahnung BVB- Tickethandel

In dieser Woche er­re­icht­en mich mehrere An­fra­gen zu Abmah­nun­gen der RuhrKan­zlei aus Dort­mund im Auf­trag der Borus­sia Dort­mund GmbH & Co. KGaA.

In der Abmah­nung wird das An­bi­eten von Ein­trittskarten über vom Vere­in nicht au­torisierte Verkauf­s­plat­tform gerügt. Aus den Fällen der let­zten Monate hat sich her­aus­gestellt, dass über­wiegend Anzeigen über die Plat­tform eBay-Kleinanzeigen Gegen­stand solch­er Abmah­nun­gen sind.

Abmah­nung berechtigt?

In den All­ge­meinen Tick­etbe­din­gun­gen ist ein Weit­er­veräußerungsver­bot ve­r­ankert., ist bere­its gerichtlich mehrfach bestätigt wor­den. Allerd­ings set­zt die Berech­ti­gung ein­er solchen Abmah­nung auch vo­raus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemah­n­ten wirk­sam sind. Nicht der Fall ist dies beispiel­sweise, wenn die Ein­trittskarten nicht di­rekt beim Vere­in oder ein­er of­fiziellen Vorverkauf­sstelle er­wor­ben wur­den und der Abgemah­nte zu­vor auch keine an­deren Karten über of­fizielle Stellen er­wor­ben hat.

Forderun­gen

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Er­stat­tung von Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
  • Ver­tragsstrafe 250,00 €

Abmah­nung berechtigt?

Das in den ATGB ve­r­ankerte Weit­er­veräußerungsver­bot ist bere­its gerichtlich mehrfach bestätigt wor­den. Gemäß Zif­fer 8.2 a) ist es dem Tick­eter­wer­ber un­ter­sagt, Tick­ets öf­fentlich, ins­beson­dere bei Auk­tio­nen oder im In­ter­net (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Face­book) und/oder bei nicht vom Club au­torisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.B. vi­a­gogo, seat­wave, Stub­Hub etc.) zum Kauf anzu­bi­eten und/oder zu verkaufen.

Was viele Tick­eter­wer­ber nicht wissen:

Gemäß Zif­fer 8.3. ist eine pri­vate Weit­er­gabe zwar zuläs­sig, aber eben nur unter der Vo­raus­set­zung, dass die Weit­er­gabe nicht über eine öf­fentliche Verkauf­s­plat­tform (abge­se­hen vom of­fiziellen Zweit­markt des Vere­ins) und das Tick­et mit einem gerin­geren Preisauf­schlag als 15 % er­fol­gt. Allerd­ings set­zt die Berech­ti­gung ein­er solchen Abmah­nung auch vo­raus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemah­n­ten wirk­sam sind. Nicht der Fall ist dies beispiel­sweise, wenn die Ein­trittskarten nicht di­rekt beim Vere­in oder ein­er of­fiziellen Vorverkauf­sstelle er­wor­ben wur­den und der Abgemah­nte zu­vor auch keine an­deren Karten über of­fizielle Stellen er­wor­ben hat.

Ratschlag:

Un­terze­ich­nen Sie in keinem Fall ungeprüft die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung. Diese stellt aus mein­er Sicht ein Schul­dan­erken­nt­nis dar, wodurch Sie sich sämtliche Ein­wen­dun­gen gegen den Vor­wurf ab­schnei­den. In den meis­ten Fällen trifft der Vor­wurf rechtlich gese­hen zwar zu, was je­doch nicht gle­ichzeit­ig auch be­deutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten er­he­blich re­duzieren. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung aus Hun­derten von Abmah­nun­gen dieser Art.

Auch wenn die Abmah­nung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine an­waltliche Vertre­tung im­mer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deut­lich reduzieren.

Lassen Sie Ih­nen Einzelfall durch einen spezial­isierten Recht­san­walt überprüfen.

Abmahnung erhalten?

DREGER IP LEGAL | Recht­san­walt Dirk Dreger | Fachan­walt für gewerblichen Rechtschutz

Wir bi­eten Ih­nen eine kosten­lose Er­stein­schätzung Ihrer An­gele­gen­heit an. Gerne kön­nen Sie uns die er­hal­tene Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zu senden. Al­ter­na­tiv er­re­ichen Sie uns unter 0211–69155122.

Al­ter­na­tiv kön­nen Sie auch mein Kon­tak­t­for­mu­lar nutzen!

Ich vertrete seit Jahren er­fol­gre­ich Man­dan­ten gegen Tick­etabmah­nun­gen aus dem Bere­ich von Sport- und Konz­ertver­anstal­tun­gen und habe tagtäglich mit den un­ter­schiedlich­sten Fal­lkon­stel­la­tio­nen zu tun. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung! Gerne er­ar­beite ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie und vertrete Sie er­fol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

Ratschläge:

  • Ver­mei­den Sie jegliche Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen!
  • Leis­ten Sie keine Un­ter­schriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezial­isierten Fachan­walt beraten!

 

DREGER IP LEGAL 

Recht­san­walt Dirk Dreger

Fachan­walt für gewerblichen Rechtsschutz

Tele­fon: 0211/69155122

E‑Mail: info@dregeriplegal.de

In­ter­net: www.dregeriplegal.de

 

 

 

 

Tags: Borussia DortmundeBay KleinanzeigenruhrkanzleiTicket
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