ABMAHNUNG HANS RIX EXPLORER (MAD RIVER CANOE)
Mich erreichte eine weitere Beratungsanfrage zu einer Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH, ausgesprochen durch die Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
In der Abmahnung vom 04.05.2023 wird der bekannte Vorwurf einer Markenrechtsverletzung an dem Zeichen „Explorer“ geltend gemacht.
Lesen Sie hierzu gerne auch meinen weiteren Ratgeberartikel:
Die Hans Rix Handelsgesellschaft mbH ist Rechteinhaberin der beim Europäischen Markenamt unter der Registernummer 014481725 registrierten Unionswortmarke “Explorer“.
Die Unionsmarke „Explorer“ genießt unter der Registernummer 014481725 u.a. Schutz für:
- 28 Sportartikel, insbesondere Wassersportartikel, nämlich aufblasbare SUP.
Aktueller Hinweis:
Derzeit ist ein Löschungsverfahren vor dem Europäischen Markenamt anhängig. Ob die Eintragung des Zeichens “Explorer” auch in bestandkräftig sein wird, bleibt abzuwarten.
Die Abmahnung enthält den Vorwurf einer rechtswidrigen Verwendung des Zeichens „Explorer“ zur Bewerbung eines Paddelbootes des Typs Kanadier des Herstellers Mad River Canoe. Das Zeichen „Explorer“ wird in der Artikelüberschrift und auf dem Produkt verwendet.
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft über Herkunft und Vertriebswege und Umsätze
- Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 150.000 € bei Ansatz einer 1,5er Geschäftsgebühr (3.481,35 €)
Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung!
Adressaten von Abmahnungen reagieren meist im Affekt falsch. In jedem Fall sollten Sie eine Abmahnung einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorlegen. Auch sollten Sie nicht in Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei treten. Nehmen Sie vielmehr direkt Kontakt zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei auf. Im Idealfall beauftragen Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der als solcher auf das Markenrecht höchst spezialisiert ist.
Abmahnung berechtigt?
Eine der Kernfragen, die es zu überprüfen gilt ist ist, ob eine markenmäßige Benutzung der hier in Bezug genommenen Marke vorliegt. Voraussetzung ist, dass die konkrete Benutzungshandlung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (BGH, Urteil vom 11.04.2019, I ZR 108/18 – Damen Hose MO; EuGH, Urteil vom 08.07.2010, C‑558/08).
Auskunft?
Die Auskunft dient dem Zweck einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit an. Gerne können Sie uns die erhaltene Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de zu senden. Alternativ erreichen Sie uns unter 0211–69155122.
Alternativ können Sie auch mein Kontaktformular nutzen!
Ich vertrete ich seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz habe ich tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Ratschläge:
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
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Rechtsanwalt Dirk Dreger
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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