Mir liegt eine neuerliche Abmahnung der Motion E‑Commerce GmbH zur Verteidigung vor. Die Motion E‑Commerce GmbH lässt in der Abmahnung vom 23.05.2023 vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Produktbildern rügen.
Die Abmahnung betrifft eine Veröffentlichung von Produktbildern zweier Jacken der Marke „Schmuddelwedda“ über die Handelsplattform eBay. Im Rahmen von gewerblichen Verkaufsangeboten sollen insgesamt 10 Produktbilder, an denen die Motion E‑Commerce GmbH die Rechte halten soll, ohne deren Zustimmung zur Bewerbung der entsprechenden Produkte verwendet worden sein.
Forderungen:
- Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 1.751,80 € (40.000,00 € Streitwert)
- Noch nicht bezifferter Lizenzschadensersatz
In der Regel trifft der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung leider zu. Das primäre Ziel der Verteidigung ist daher in der Minimierung der Kosten zu sehen.
VORSICHT!
Die Rechteinhaberin verlangt Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung. Mit Hilfe dieser Auskunft soll ein zusätzlicher Lizenzschadensersatz geltend gemacht werden. Aus den mir bekannten Abmahnungen belaufen sich die durchschnittlichen Forderungen auf 500- 600,00 € pro Produktbild. Bei Verwendungen mehrerer Produktbilder kann eine solche Forderung aus wirtschaftlicher Sicht enorm bedrohlich ausfallen.
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