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Weitere Abmahnungen der RuhrKanzlei im Auftrage der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH 

Weitere Abmahnungen der RuhrKanzlei im Auftrage der VfL Wolfsburg-Fußball GmbH 

16. Juni 2023 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

Abmahnung wegen Ticketverkaufes über das Potal “kleinanzeigen”

Aus ak­tuellem An­lass berichte ich heute über eine Vielzahl von einge­gan­genen An­fra­gen Be­trof­fen­er, die jew­eils eine Abmah­nung der VfL Wolfs­burg-Fußball GmbH er­hal­ten haben.

In dieser Woche wur­den mir mehrere Abmah­nun­gen mit dem Vor­wurf eines Ver­stoßes gegen die All­ge­meinen Tick­etbe­din­gun­gen vorgelegt. Den Adres­sat­en der Abmah­nun­gen wird vorge­wor­fen, Ein­trittskarten für Heim­spiele des VFL Wolfs­burg über die Plat­tform „Kleinanzeigen“ (ehe­mals eBay-Kleinanzeigen) on­line zum Kauf ange­boten zu haben.

Die Abmah­nun­gen wer­den jew­eils auf nach­fol­gende Klausel in den ATGB gestützt:

10.2 Un­zuläs­sige Weit­er­gabe: Der Verkauf von Tick­ets er­fol­gt auss­chließlich zur pri­vat­en, nicht kom­merziellen Nutzung durch den Kun­den; jeglich­er gewerbliche oder kom­merzielle Weit­er­verkauf der Tick­ets durch den Kun­den ist un­ter­sagt. Der kom­merzielle und gewerbliche Tick­etverkauf bleibt allein dem Club und au­torisierten Vorverkauf­sstellen vor­be­hal­ten. Dem Kun­den ist es ins­beson­dere un­ter­sagt, a) Tick­ets öf­fentlich, ins­beson­dere bei Auk­tio­nen oder im In­ter­net (z.B. bei eBay, kleinanzeigen, Face­book etc.) und/oder bei nicht vom Club au­torisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.B. vi­a­gogo, seat­wave, Stub­Hub etc.) zum Kauf anzu­bi­eten und/oder zu verkaufen,.

Wie bere­its in der Ver­gan­gen­heit berichtet, wird die Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungserk­lärung gefordert. Zusät­zlich en­thal­ten die Abmah­nun­gen auch die Auf­forderung zur Zahlung von Rechtsver­fol­gungskosten in Höhe von 353,60 €.

In vie­len Fällen trifft der Vor­wurf in der Sache lei­der zu. Denn die meis­ten Abgemah­n­ten haben die ange­bote­nen Ein­trittskarten zu­vor über of­fizielle Verkauf­sstellen des Vere­ins er­wor­ben und somit die ATGB akzep­tiert, so­dass diese wirk­sam vere­in­bart wor­den sind. An­ders sieht die Recht­slage, wenn die Karten zu­vor eben­falls über nicht au­torisierte Zweit­mark­t­plat­tfor­men er­wor­ben wur­den und der Er­wer­ber nicht auf die Gel­tung der ATGB hingewiesen wurde. In de­r­ar­ti­gen Fällen kann die Abmah­nung vol­lum­fänglich zurück­gewiesen werden.

 

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Tags: AbmahnungkleinanzeigenruhrkanzleiTicketVFL Wolfsburg Fussball GmbH
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