In dieser Woche erreichten mich mehrfach Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung des Sport-Club Freiburg e. V. erhalten haben.
Die ATGB des Sport- Club Freiburg e.V. enthalten ein Weiterveräußerungsverbot, welches unter Ziffer 10.2 a) das Anbieten von Eintrittskarten über nicht autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub, ticketbande etc.) untersagt.
Den Hintergrund der Abmahnung bilden jeweils Anzeigen auf der Plattform Kleinanzeigen, über die Eintrittskarten zum Verkauf angeboten wurden.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Rechtsverfolgungskosten (Abmahnkosten) in Höhe von 300- 400,00 EUR
In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus hunderten von Abmahnungen dieser Art.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Abmahnung erhalten?
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
Expertentipps:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de übersenden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail