Mir liegen zwei markenrechtliche Abmahnungen der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH vom 20.12.2023 zur Ersteinschätzung vor. zur Verteidigung übertragen. Die Abmahnung vom wurde durch die Kanzlei BLUEPORT LEGAL aus Hamburg ausgesprochen.
Die Abmahnungen, die von der Kanzlei BLUEPORT LEGAL aus Hamburg ausgesprochen wurden beinhalten den Vorwurf einer Rechtsverletzung an der eigetragenen Wortmarke „Dynamo Dresden“ unter der Registernummer 302021120892. In der zweiten Abmahnung wird auch die Verwendung des Vereinslogos gerügt, welches als Wort- Bildmarke unter der Registernummer 3020110507848 geschützt ist.
Hintergrund der Abmahnung sind jeweils private Anzeigen auf der Plattform www.kleinanzeigen.de, in denen die geschützten Zeichen zur Bewerbung eines Produktes verwendet wurde, wobei es sich jeweils nicht ein Originalprodukt handelt, welches von der Rechteinhaberin in den Verkehr gebracht wurde.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung der Abmahnkosten (Streitwert 50.000,00 €) in Höhe von 2.002,41 € brutto)
Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.
Kostenfreie Ersteinschätzung unter:
Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
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