Am heutigen Tage erreichten mich zahlreiche Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der RuhrKanzlei im Auftrage der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erhalten haben.
Die Abmahnungen beziehen sich alle auf das Champions-League Spiel des BVB gegen Paris Saint-Germain in der Saison 2023/2024.
Den Betroffenen wird ein Verstoß gegen das Weiterveräußerungsverbot vorgeworfen. Konkret sollen Eintrittskarten für das vorbenannte Heimspiel über die Plattform Kleinanzeigen angeboten worden sein.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
Laut ATGB der Abmahnerin ist das Anbieten von Eintrittskarten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt.
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