Wie in den letzten Jahren sind auch in diesem Jahr wieder Abmahnungen im Zusammenhang des DFB Pokalfinales in Berlin im Umlauf. Mir liegt eine aktuelle Abmahnung des Deutschen Fußball-Bund e.V.., ausgesprochen durch die Lentze Stopper Rechtsanwälte vom 17.04.2024 zur Einschätzung vor.
Das diesjährige Finale des DFB-Pokals findet am 25.05.2024 im Berliner Olympiastadion statt.
Wie in den letzten Jahren werden aktuell vermehrt Eintrittskarten über Onlineplattformen angeboten. In der mir vorliegenden Abmahnung wird ein Verkaufsangebot über eBay gerügt.
Der Vorwurf in der Abmahnung lautet:
- Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay
- Keine Abbildung der ATGB
- Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Pauschaler Schadensersatz in Höhe von 500,00 €
Der Abmahnung liegt der Vorwurf des Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot der DFB GmbH & Co. KG zugrunde.
Nach dem Weiterveräußerungsverbot ist es untersagt Karten öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen) und/oder bei nicht vom DFB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern.
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