In dieser Woche erreichte mich eine aktuelle Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Der BVB wird am 01.06.2024 im Finale der UEFA Champions-League gegen Real Madrid in London antreten.
Entsprechende Eintrittskarten sind sehr begehrt und werden bereits über die einschlägigen Zweitmarktplattformen angeboten. Laut der ATGB des Vereins ist die private Weitergabe aber in Form eines Weiterveräußerungsverbotes über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen eingeschränkt und das Anbieten über diese Plattformen untersagt.
In der Abmahnung vom 16.05.2024 wird ein Verkaufsangebot über die Plattform Kleinanzeigen gerügt.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 745,40 €
- Vertragsstrafe in Höhe von 750,00 €
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Expertentipps:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de oder über das Kontaktformular senden
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