Mir liegt eine Abmahnung der Huawei Technologies Co., Ltd., ausgesprochen durch Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen zur Einschätzung vor.
In der Abmahnung vom 26.01.2022 wird das Anbieten von Backcover für Smartphones über die Handelsplattform eBay gerügt, die mit dem Zeichen „Huawei“ versehen sind und beworben wurden. Im Rahmen eines Testkaufes soll die Überprüfung der Huawei Technologies Co., Ltd. ergeben haben, dass es sich um Fälschungen handelt.
Die Huawei Technologies Co., Ltd. ist u.a. Inhaberin der Markenrechte an der Wortmarke „HUAWEI“ (Registernummer EM 016004442).
Was wird gefordert?
- Abgabe einer Strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft über Bezugsquellen und Verkaufszahlen
- Anerkennung von Schadensersatzansprüchen
- Vernichtung der inkriminierten Produkte
- Abmahnkosten nach 300.000,00 €
Wie soll ich mich verhalten?
Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €. Aus meiner Sicht schneiden Sie sich mit Abgabe der vorformulierten Erklärung sämtliche Einwendungen ab und verschlechtern Ihre Verteidigungsposition.
Abmahnung berechtigt?
Eine der Kernfragen, die es zu überprüfen gilt, ist, ob eine markenmäßige Benutzung der hier in Bezug genommenen Marke vorliegt. Voraussetzung ist, dass die konkrete Benutzungshandlung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (BGH, Urteil vom 11.04.2019, I ZR 108/18 – Damen Hose MO; EuGH, Urteil vom 08.07.2010, C‑558/08).
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de.