Mir wurde eine weitere aktuelle Abmahnung der Kanzlei FROMMER LEGAL zur anwaltlichen Verteidigung übertragen. Die Abmahnung wurde im Auftrage der Warner Bros. Entertainment Inc. Ausgesprochen und betrifft die bekannte TV Serie House oft he Dragon.
Laut Ermittlungsergebnis wurde festgestellt, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten eine Torrent Tauschbörse genutzt wurde, worüber das nachfolgende Werk öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll:
House of the Dragon-Rhaenyra The Cruel, [House of the Dragon – Rhaenyra die Grausame] TV Folge (lang)
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Zahlung in Höhe von 635,10 EUR
Die Forderung in Höhe von 635,10 € wird untergliedert in einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 450,00 € und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 185,10 €.
Was soll ich tun?
Zunächst sollten Sie die Ruhe bewahren und nicht vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Je nach Fallkonstellation lassen sich die Forderungen reduzieren oder sogar vollständig zurückweisen. Die grundsätzliche Vermutung der Haftung des Anschlussinhabers als Täter, lässt sich oftmals entkräften. Gleiches gilt für die Haftung als Anschlussinhaber für Tatbegehungen Dritter (Störerhaftung).
Gerne berate ich Sie und finde für Sie die beste Verteidigungsstrategie.
Expertentipps:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail