Aktuell vertrete ich eine Mandantschaft gegen eine markenrechtliche Abmahnung Kanzlei Fortmann Tegethoff im Auftrage der Schmidt Spiele GmbH.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung an dem Zeichen „Mensch ärgere Dich nicht“ zugrunde. Konkret wird die Nutzung des Zeichens zur Bewerbung eines Gesellschaftsspiels, welches dem der Abmahnerin von der Gestaltung des Spielbretts her entspricht, gerügt.
Die Marke ist als nationale Wortmarke unter der Registernummer DE 293721 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Ebenso genießt die Marke auch als Unionsmarke UM 002734267 Schutz u.a. für Gesellschaftsspiele.
Forderungen laut Abmahnung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz und Erteilung einer Auskunft zum erzielten Gewinn
- Abmahnkosten 3.020,34 EUR (Gegenstandswert 150.000 EUR)
Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und schneiden sich eventuell bestehende Einwendungen ab.
Abmahnung berechtigt?
Eine der Kernfragen, die es zu überprüfen gilt ist, ob eine markenmäßige Benutzung der hier in Bezug genommenen Marke vorliegt. Voraussetzung ist, dass die konkrete Benutzungshandlung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (BGH, Urteil vom 11.04.2019, I ZR 108/18 – Damen Hose MO; EuGH, Urteil vom 08.07.2010, C‑558/08).
Auskunft?
Die Auskunft dient dem Zweck einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.
Auch im Falle einer berechtigten Abmahnung bestehen im Regelfall sehr gute Chancen die geforderten Kosten im Rahmen einer außergerichtlichen gütlichen Einigung zu reduzieren.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de.