Mir liegt eine Abmahnung der FC Bayern München Basketball GmbH, ausgesprochen durch die Lentze Stopper Rechtsanwälte, zur rechtlichen Einschätzung vor.
In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot geltend gemacht. Laut ATGB ist das Anbieten von Eintrittskarten über Internethandelsplattformen untersagt.
8.2 Unzulässige Weitergabe:
Der Kunde verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Ticketinhaber insbesondere,
- a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. über eBay, Kleinanzeigen, Facebook, etc.) und/oder bei nicht vom FCBB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, etc.) anzubieten und/oder zu verkaufen,
- b) Tickets zu einem Preis weiterzugeben,
Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen für die Heimspiele gegen Alba Berlin und Real Madrid Eintrittskarten über die Plattform Kleinanzeigen angeboten zu haben.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von 250,00 €
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