Aktuell vertrete ich einen Mandanten gegen eine Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrage der Louis Vuitton Malletier.
In der Abmahnung wird eine Markenrechtsverletzung an den Zeichen
„LOUIS VUITTON“
„IMAGINATION“
„PACIFIC CHILL“
„ORAGE“
„MÉTÉORE”
“L’IMMENSITÉ“
„FLEUR DU DESÉRT”
“CALIFORNIA DREAM”
“AFTERNOON SWIM”
“OMBRE NOMADE”
“LES SABLES ROSES”
“NOUVEAU MONDE”
geltend gemacht. Dem Adressaten wird vorgeworfen, er vertreibe Abfüllungen von Parfums, insbesondere Originalparfums, unter den vorgenannten Zeichen. Das Angebot und der Vertrieb von Parfum-Abfüllungen, welche nicht den Originalparfums der Rechteinhaberin entsprechen, stelle sich als Markenrechtsverletzung und unlauteren Rufausbeutung i. S.d. Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV dar.
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft über Herkunft und Vertriebswege und Umsätze
- Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 350.000,00 €
Ratschlag:
Unterzeichnen Sie keinesfalls ungeprüft die Unterlassungserklärung.! Lassen Sie sich anwaltlich beraten!
Die Problematik aus markenrechtlicher Sicht dürfte hier darin bestehen, dass durch das Anbieten von Parfumabfüllungen der markenrechtliche Erschöpfungsgrundsatz, der greifen würde, wenn Originalprodukte vertrieben würden, nicht durchgreift, da dieser ausgeschlossen ist, wenn ein Produkt nach dem Verkehr bringen in seinem Zustand verändert oder verschlechtert wird. Ein solcher Fall dürfte bei Abfüllungen von Parfums zweifelsfrei gegeben sein.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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