Aktuell vertrete ich einen Mandanten gegen eine Abmahnung der VfB Stuttgart 1893 AG, ausgesprochen durch die LDM Rechtsanwälte.
In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot geltend gemacht. Laut ATGB ist das Anbieten von Eintrittskarten über Internethandelsplattformen untersagt.
9.3.
Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
das Ticket öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. eBay, Facebook und
andere Social Media Gruppen) und/ oder bei nicht vom VfB autorisierten
Verkaufsplattformen (z.B. eBay Kleinanzeigen, seatwave, viagogo, stubhub,
ticketbande…) zum Kauf anzubieten;
Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen für das Heimspiel gegen Borussia Dortmund Eintrittskarten über die Plattform Kleinanzeigen angeboten zu haben.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 350,00 €
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail