Auch in diesem Jahr werden wieder Abmahnung durch die Lentze Stopper Rechtsanwälte für die Karl Winter OHG (Fischer Vroni) wegen des Anbietens von Tisch-Reservierungen für das jährlich stattfindende Oktoberfest auf der Theresienwiese in München („Oktoberfest“).
Laut Ziffer 6.2. der Allgemeinen Reservierungs- und Geschäftsbedingungen („ARGB“) besteht ein Weiterveräußerungsverbot für Tisch- Reservierungen.
Die ARGB lauten wie folgt:
Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen ist untersagt. Untersagt ist insbesondere,
- a) Reservierungen öffentlich, bei Auktionen oder im Internet (z.B. über eBay, (…) Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von der Karl Winter OHG autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern,
- b) Reservierungen zu einem höheren als dem entrichteten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 5% zum Ausgleich entstandener Transaktionenkosten ist zulässig;
- c) Reservierungen regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl weiterzugeben,
- d) Reservierungen an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer anzubieten, zu veräußern oder weiterzugeben,
- e) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Karl Winter OHG kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets; und/oder
- f) Im Falle einer (…) angeordneten und datenschutzrechtlich zulässigen Erfassung der Kontaktdaten eines jeden Kunden und/oder Reservierungshalters (…) Reservierungen überhaupt zu veräußern oder weiterzugeben, ohne dass die Karl Winter OHG unter Nennung der erforderlichen Kontaktdaten des neuen Inhabers rechtzeitig über die Weitergabe der Reservierung informiert wird; (…)
In der mir vorliegenden Abmahnung vom 14.10.2024 werden die nachfolgenden Vorwürfe erhoben:
- Keine Abbildung der ARGB
- Nicht autorisierte Verwendung des Logos unserer Mandantin
- Öffentliches Anbieten von Tisch-Reservierungen bei Kleinanzeigen
- Anbieten von Tisch-Reservierungen zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
Die Abmahnung enthält folgende Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 500,00 €
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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